Verfassungsgerichtshof bestätigt Freie Wähler-ÜP: Nur Eltern entscheiden, wo ihre Kinder spielen dürfen

Die Freien Wähler im Kemptener Stadtrat sehen sich bestätigt durch das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, mit dem die Regelung der städtischen Grünanlagensatzung für verfassungswidrig erklärt wird.

Die Freien Wähler im Kemptener Stadtrat sehen sich bestätigt durch das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 11. Juni 2026, mit dem die Regelung der städtischen Grünanlagensatzung vom 11. Juli 2024 für verfassungswidrig erklärt wird, wonach sich Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres nur in Begleitung von Aufsichtspersonen in städtischen Grünanlagen aufhalten dürfen.

Das Urteil hat diese Regelung für nichtig erklärt. Unter den Begriff Grünanlagen fallen nach der Satzung alle öffentlichen Grünflächen, Freizeitsporteinrichtungen, Parkanlagen, Brunnenanlagen und Spiel- und Bolzplätze. Die beanstandete und weitere Einschränkungen wurden seinerzeit mit Haftungsrisiken begründet. Die FW-Stadtratsfraktion hat damals die übertriebenen Regelungen als unverhältnismäßig abgelehnt und für die Beibehaltung der über Jahrzehnte bewährten liberalen Regelung gekämpft. Das Urteil kommt nun zum Ergebnis, dass das Eltern in ihrem Erziehungsrecht und Kinder in ihrem Anspruch auf Persönlichkeitsentwicklung übertrieben einschränkt und daher unverhältnismäßig ist. Das Urteil bestätigt so auf der ganzen Linie die Haltung der Fraktion.

Dazu Alexander Hold: „Wir haben in 2024 massive Bedenken gegen die Überregulierung bei der Neufassung der Grünanlagensatzung angemeldet. Letztlich hat sich damals eine knappe Mehrheit im Stadtrat Ängste hinsichtlich einer angeblichen städtischen Haftung einreden lassen. Das Urteil bestätigt nun in ganzer Linie unsere Position: Das Verbot war viel zu weit gehend und unsinnig. Es ist das elementare Grundrecht der Eltern, selbst einzuschätzen und zu entscheiden, ob ihr Kind allein oder mit anderen ohne Aufsicht in einer städtischen Grünanlage spielen kann. Die jetzt für nichtig erklärte Regelung ging ja so weit, dass ein Drittklässler nach der Schule ohne weiteres allein die viel befahrene Salzstraße überqueren durfte, dann aber nicht ohne Aufsichtsperson durch den Stadtpark zu seinem Schulbus an der ZUM gehen durfte. Wir müssen nun die Chance nutzen, die Satzung insgesamt sinnvoll zu überarbeiten. Ich möchte angesichts der heißen Tage jedenfalls auch, dass man an Wochenmarkttagen wieder legal die Füße in das Brunnenbecken am Residenzplatz strecken kann.“

Fraktionsvorsitzender Thomas Landerer: „Diesen unrealistische Regelung gilt es nun schnellstmöglich gerade zu rücken. Das Thema betrifft ja genauso die städtischen Bolzplätze und das Planschen in städtischen Brunnenanlagen. Es war doch einfach widersprüchlich, dass Kinder die Wasserrinne in der Gerberstraße oder Residenzplatz nicht betreten durften, die eigentlich extra dafür geschaffen wurde um die nördliche Innenstadt für Familien mit Kindern attraktiver zu machen. Es muss Eltern überlassen bleiben, was sie ihren Kindern zutrauen. Wir begrüßen, dass OB Christian Schoch schon angekündigt hat, dass er grundsätzlich für eine Stadt mit möglichst wenig Verboten steht und das Thema alsbald auf die Agenda setzen will.“

FREIE WÄHLER
Überparteiliche Wählergruppe (ÜP) Kempten e.V.

Salzstraße 12

87435 Kempten (Allgäu)

Telefon: 0831/9909300-7
E-Mail: sebastian.stadler@fw-kempten.de 

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