»Die finanziellen Schäden müssen auch bei uns gelindert werden«

Landtagsvizepräsident Alexander Hold beantragt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten

Landtagsvizepräsident Alexander Hold beantragt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten

München/Oberallgäu – Heftige Gewitter mit Starkregen haben nun auch im Allgäu erhebliche Schäden angerichtet. Vor allem den südlichen Landkreis Oberallgäu hat es am Montagabend besonders hart getroffen. In Sonthofen, Rettenberg und Burgberg waren die Einsatz- und Rettungskräfte im Dauereinsatz. »Die Staatsregierung hat am 20. Juli 2021 großzügig Soforthilfen für Hochwassergeschädigte in besonders betroffenen Landkreisen und Städten beschlossen. Bis zu 50 Millionen Euro stehen für die Beseitigung der entstandenen Schäden bereit. Ich habe deshalb heute einen Antrag auf Erweiterung der Gebietskulisse für Hochwassersoforthilfen auf den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten beim zuständigen bayerischen Finanzminister Albert Füracker gestellt«, teilt Alexander Hold, Landtagsvizepräsident der FREIEN WÄHLER, mit.

»Auch die Menschen im Oberallgäu und Kempten, die nachhaltig betroffen sind, brauchen jetzt schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfen. Inzwischen liegt auch bei uns eine vergleichbare Schadenintensität wie in den bisher besonders betroffenen bayerischen Landkreisen und Städten vor, sodass ich eine Aufnahme in das Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung für mehr als gerechtfertigt halte«, bekräftigt Alexander Hold. Bereits vergangenen Woche wurde die Gebietskulisse für Soforthilfen um die Landkreise Haßberge und Forchheim sowie die Städte Hof und Ansbach ergänzt. »Das fordere ich auch für den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten«, so der Landtagsabgeordnete. 

Soforthilfen und Härtefonds bei drohender Existenzgefährdung Die Staatsregierung unterstützt die Haushalte, die von den Naturkatastrophen im Juli 2021 geschädigt wurden, mit Soforthilfen: Die Soforthilfe »Haushalt/Hausrat« beinhaltet eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt. Außerdem wird eine Soforthilfe »Ölschäden an Gebäuden« in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte ein Abschlag von 50 %. Bei drohender Existenzgefährdung greifen darüber hinaus Zuschüsse aus dem Härtefonds. Hier werden Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 % geleistet. »Sobald der Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten in das Soforthilfeprogramm aufgenommen werden, können betroffene Bürgerinnen und Bürger anschließend die entsprechenden Formulare beim Landratsamt oder der zuständigen Stadt ausfüllen und abgegeben. »Wer urplötzlich sein Zuhause stark beschädigt vorfindet oder im schlimmsten Fall sogar teilweise verliert, dem muss einfach zügig und ohne bürokratische Hürden geholfen werden. Die Aufräumarbeiten in den betroffenen Gemeindegebieten im Oberallgäu dauern an, da ist es das Mindeste, dass zumindest die Weichen für die Erstattung der finanziellen Schäden gestellt werden. Wir müssen unterstützen, wo wir können, und Hilfen müssen vor allem schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden«, unterstreicht der Landtagsvizepräsident. Ein großer Dank gelte auch den örtlichen Einsatz- und Rettungskräften für die unmittelbare und tatkräftige Unterstützung und ihren unermüdlichen Einsatz.

Foto: Quelle Allgäuhit

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